Welche Fördermöglichkeiten bestehen?
Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die BAFA
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich.
Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahmen bis zu 50 % und ...
- 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt bis 20.000 €
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) / individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Heizungsförderung durch die KfW
Wer und was wird gefördert?
Neue, klimafreundliche Heizungssysteme beim Kauf und Einbau von Eigentümer:innen selbstgenutzter Einfamilienhäuser:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten)
- Innovative Heizungstechnik
- Gebäudenetzanschluss
- Wärmenetzanschluss
Wie wird gefördert?
30 % Grundförderung
+ 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
+ 30 % Einkommensbonnus, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €
+ 5 % Effizienzbonus (nur Wärmepumpe), wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
mit 70 % Förderhöchstsatz und bei maximal 30.000 € Kosten
+ 2.500 € Emissionsminderungszuschlag auf Biomasseanlagen, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.
